Support-Hub

Wie die Zusammen­arbeit abläuft

Onboarding, laufender Alltag und Mandatsende – Schritt für Schritt.

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Onboarding

Wenn Du bei uns startest, klären wir zunächst deinen Leistungsumfang und schließen den Steuerberatungsvertrag, bei Bedarf mit Honorarvereinbarung. Du bekommst Zugang zu unserem Mandantenportal KanzleiDrive, über das der Austausch von Dokumenten und ein Großteil der Kommunikation läuft. Wir sammeln die wichtigsten Unterlagen – zum Beispiel Stammdaten, Vollmachten und, falls vorhanden, Vorjahresunterlagen – und führen Dich in unsere digitalen Abläufe ein.

Wechselst Du von einer anderen Kanzlei zu uns, übernehmen wir den Übergang für Dich: Wir brauchen von Dir nur eine kurze Vollmacht sowie die Kontaktdaten deiner bisherigen Steuerkanzlei und kümmern uns direkt um die Übergabe – inklusive Abstimmung, ob und wie DATEV bereits genutzt wurde.

Gesetzlich vorgeschrieben: Als Steuerkanzlei sind wir verpflichtet, jede Interessentin und jeden Interessenten zu identifizieren – bei juristischen Personen nehmen wir dafür zusätzlich Einsicht in das Transparenzregister. Die dafür nötigen Angaben erheben wir im Rahmen deiner Stammdaten-Neuanlage, führen die vorgeschriebene Risikoanalyse durch und dokumentieren das Ergebnis intern im Register „Geldwäschegesetz“. Mehr zum rechtlichen Hintergrund findest Du im Geldwäschegesetz (GwG).

Laufende Zusammenarbeit

Deine Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung oder Steuererklärung läuft danach nach einem eingespielten, aber individuell auf Dich abgestimmten Ablauf. Die Details dazu findest Du auf den jeweiligen Leistungsseiten: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss & Steuern.

Mandatsende

Solltest Du die Zusammenarbeit einmal beenden wollen, reicht eine kurze schriftliche Bestätigung mit dem gewünschten Zeitpunkt. Wir übergeben deine Unterlagen dann vollständig und zeitnah an deine neue Steuerkanzlei.

Wichtig zu wissen: Die Aufbewahrungspflicht für deine Daten, Belegbilder und sonstigen elektronischen Unterlagen liegt bei Dir als Mandant*in – auch über das Ende unserer Zusammenarbeit hinaus. Hintergründe dazu findest Du im Berufsrechtlichen Handbuch der Bundessteuerberaterkammer, Kapitel 5.2.5.1.

Fragen zum Ablauf?
Sprich uns einfach an.