Support-Hub
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
Hier findest Du Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – sortiert nach Themen. Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns einfach.
Rund um die Zusammenarbeit
Was bedeutet „digitale Steuerkanzlei“ eigentlich konkret?
Bei uns läuft die Zusammenarbeit über eine digitale Plattform: Du lädst deine Unterlagen hoch, wir bearbeiten sie, und Du kannst jederzeit nachverfolgen, was gerade passiert – ganz ohne Papierstapel oder Aktenordner.
Das bringt Dir vor allem drei Vorteile: schnellere Bearbeitung, weil nichts postalisch hin- und hergeschickt werden muss; volle Transparenz, weil Du jederzeit auf deine Dokumente zugreifen kannst; und eine einfachere Zusammenarbeit, weil alles an einem zentralen Ort liegt.
Deine Daten sind dabei über verschlüsselte Verbindungen und sichere Systeme geschützt.
Und ja: Du kannst deine komplette Steuerangelegenheit bei uns online erledigen, ganz ohne persönlichen Termin vor Ort – wenn Du lieber persönlich sprichst, geht das natürlich trotzdem jederzeit per Video-Call oder Telefon.
Kann ich TAXABL erst einmal unverbindlich kennenlernen?
Natürlich. Schreib uns einfach eine E-Mail an kontakt@taxabl.de – wir melden uns dann mit einem Termin für ein unverbindliches Online-Kennenlerngespräch bei Dir.
Wie werde ich Mandant bei TAXABL?
Am schnellsten geht es per E-Mail an kontakt@taxabl.de oder über unser Kontaktformular auf der Seite Kontakt. Wir melden uns dann zeitnah für ein unverbindliches Erstgespräch bei Dir.
Gibt es eine Übersicht über deine Leistungen?
Ja, eine vollständige Übersicht findest Du auf unserer Seite Leistungen.
Welche Mandate passen zu TAXABL – und welche eher nicht?
Grundsätzlich sind wir offen für Unternehmer*innen, digitale Geschäftsmodelle, Consultants, SaaS-Unternehmen, Agenturen sowie wachstumsorientierte kleine und mittelständische Unternehmen.
Nicht zu unserem Schwerpunkt gehören aktuell Vereine, Genossenschaften, gemeinnützige GmbHs (gGmbH) sowie Mandate mit stark internationalen Verflechtungen beziehungsweise internationalem Steuerrecht. Bist Du Dir unsicher, ob wir zueinander passen? Schreib uns einfach – das klären wir gemeinsam im Kennenlerngespräch.
Wie rechnest Du ab?
Die Grundlagen dazu findest Du weiter oben im Abschnitt „Honorarabrechnung“ auf dieser Seite.
Was kostet die Zusammenarbeit mit Dir?
Das hängt stark von Umfang und Komplexität deiner Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Steuererklärung ab. Mehr dazu findest Du im Abschnitt „Honorarabrechnung“ weiter oben – für ein konkretes Angebot sprich uns einfach direkt an.
Steuernummern & Identifikation
Wo finde ich meine Steuernummer?
Deine Steuernummer hat das Format xxx/xxx/xxxxx und steht zum Beispiel oben links auf deinem letzten Steuerbescheid oder auf anderen Schreiben Deines Finanzamts. Du kannst sie auch telefonisch bei deinem Finanzamt erfragen oder uns danach fragen, falls wir sie bereits für Dich vorliegen haben.
Wo finde ich meine steuerliche Identifikationsnummer?
Deine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) hast Du – beziehungsweise haben deine Eltern für Dich – kurz nach der Geburt postalisch vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Diese bleibt dein ganzes Leben gleich und enthält selbst keine Informationen über Dich oder dein Finanzamt. Solltest Du sie verlegt haben, kannst Du sie beim Bundeszentralamt für Steuern online erneut anfordern.
Wie beantrage ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Am einfachsten beantragst Du deine USt-IdNr. direkt zusammen mit deiner Steuernummer über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei deiner Gewerbeanmeldung beziehungsweise Unternehmensgründung – deine Steuernummer gilt dabei auch für die Umsatzsteuer.
Ist das nicht automatisch passiert, kannst Du die USt-IdNr. jederzeit separat online beim Bundeszentralamt für Steuern nachbeantragen – eine kurze Video-Anleitung dazu findest Du hier.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine bundesweit einheitliche Kennnummer für wirtschaftlich Tätige – also für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler*innen. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und soll langfristig die Kommunikation mit Behörden vereinfachen, weil ein Unternehmen dann gegenüber verschiedenen Stellen mit derselben Nummer auftritt, statt mit vielen unterschiedlichen Nummern.
Du musst die W-IdNr. nicht selbst beantragen: Diese wird seit November 2024 stufenweise automatisch vergeben und Dir per Post beziehungsweise Bescheid mitgeteilt. Die Einführung läuft aktuell schrittweise über mehrere Jahre – falls Du noch keine W-IdNr. erhalten hast, ist das also normal. Sobald sie vorliegt, bewahre den Bescheid gut auf und teile uns die Nummer gerne mit, damit wir sie in deinen Unterlagen hinterlegen können.
Die W-IdNr. ersetzt weder deine Steuernummer noch deine Steuer-ID oder USt-IdNr. – sie kommt zusätzlich hinzu.
Was ist die D-U-N-S-Nummer und brauche ich sie?
Die D-U-N-S-Nummer (Data Universal Numbering System) ist eine neunstellige, international genutzte Kennnummer für Unternehmen. Anders als die Steuernummer, die Steuer-ID oder die W-IdNr. ist sie keine amtliche deutsche Nummer, sondern wird von der privaten US-amerikanischen Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet (D&B) vergeben.
Benötigt wird sie vor allem im internationalen Geschäftsverkehr – zum Beispiel bei Ausschreibungen, Bonitätsprüfungen durch Geschäftspartner oder bei bestimmten internationalen Plattformen und Unternehmensprogrammen, die eine eindeutige weltweite Unternehmenskennung voraussetzen. Für die laufende Zusammenarbeit mit uns oder gegenüber deutschen Finanzbehörden brauchst Du sie in der Regel nicht.
Du kannst deine D-U-N-S-Nummer kostenlos direkt bei Dun & Bradstreet beantragen – gegen Gebühr bietet D&B dort auch eine beschleunigte Bearbeitung an.
Steuern & Rechtsformen in Deutschland
Welche Steuern gibt es in Deutschland?
- Einkommensteuer
- Lohnsteuer
- Körperschaftsteuer
- Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- und einige weitere
Welche Einkunftsarten gibt es?
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- Selbständige Arbeit
- Nichtselbständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte, zum Beispiel Renten
Was ist der Unterschied zwischen Nebenerwerb, Kleingewerbe und Haupterwerb?
Das sind keine festen steuerlichen Begriffe, sondern eher praktische Bezeichnungen: Beim Haupterwerb bildet die selbständige Tätigkeit den Hauptteil Deines Einkommens, meist in Vollzeit. Beim Nebenerwerb übst Du sie zusätzlich zu einer anderen Haupttätigkeit aus, mit weniger Zeit und Einkommen. Als Kleingewerbe wird oft eine selbständige Tätigkeit in geringem Umfang bezeichnet, häufig von zu Hause aus, zum Beispiel ein kleiner Online-Shop. In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig – sprich uns bei Unsicherheit gerne an.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen gründest Du als Privatperson einfach per Gewerbeanmeldung. Du haftest dabei mit deinem gesamten Privatvermögen. Steuerlich zahlt das Unternehmen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, Du persönlich als Inhaber*in Einkommensteuer. Ein Eintrag ins Handelsregister (Teil A, mit dem Zusatz e.K.) ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Was ist eine Personengesellschaft?
Zu den Personengesellschaften zählen zum Beispiel die GbR, KG und OHG – sie brauchen mindestens zwei Gründer*innen. Die Gesellschafter*innen haften in der Regel persönlich und führen die Geschäfte meist selbst. Steuerlich zahlen die Gesellschafter*innen Einkommensteuer, die Gesellschaft selbst zahlt Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Eine Ausnahme bildet die GmbH & Co. KG.
Was ist eine Kapitalgesellschaft?
Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel die GmbH, UG und AG. Die Gründung läuft über einen Notar oder eine Notarin, auch online möglich, und wird ins Handelsregister (Teil B) eingetragen. Steuerlich zahlt die Gesellschaft Körperschaftsteuer (aktuell 15 % auf den Gewinn) sowie Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz deiner Gemeinde abhängt. Dafür haftest Du grundsätzlich nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, nicht mit deinem Privatvermögen.
Was ist der Unterschied zwischen selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb?
Eine selbständige (freiberufliche) Tätigkeit übst Du auf eigene Rechnung und Gefahr aus, ganz ohne Gewerbeanmeldung – Du meldest Dich nur beim Finanzamt an. Dazu zählen zum Beispiel Ärzt*innen, Anwält*innen, Architekt*innen oder auch Steuerberater*innen. Ein Gewerbebetrieb ist dagegen jede andere gewinnorientierte, auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit – dafür meldest Du Dich beim Gewerbeamt an und unterliegst zusätzlichen rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel aus dem Handels- und Gewerberecht.
Fristen & Umsatzsteuer
Fristen und Grenzwerte im Steuerrecht ändern sich gelegentlich. Die folgenden Angaben sind allgemeine Informationen zum aktuellen Stand und ersetzen keine individuelle Beratung – für deinen konkreten Fall sprechen wir die Details gerne persönlich mit Dir durch.
Wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?
Ohne steuerliche Vertretung gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Bist Du bei uns als Steuerberatung vertreten, verlängert sich diese Frist deutlich – wie genau, hängt vom jeweiligen Jahr ab. Die für Dich passende Frist sprechen wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit persönlich mit Dir ab, damit Du immer auf der sicheren Seite bist.
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt unabhängig davon in der Regel der 10. Tag des Folgemonats – mehr dazu weiter unten.
Welche Steuerklassen gibt es und welche passt zu mir?
- I – ledig, ohne Kinder
- II – alleinerziehend mit Kind
- III – verheiratet, Partner*in in Steuerklasse V oder ohne eigenes Einkommen
- IV – verheiratet, ähnliches Einkommen beider Partner*innen
- V – verheiratet, Partner*in in Steuerklasse III
- VI – bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen gleichzeitig
Welche Kombination für Dich steuerlich am günstigsten ist, prüfen wir gerne gemeinsam mit Dir.
Wie funktioniert die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung?
Nach § 19 UStG kannst Du die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und im laufenden Jahr eine weitere Grenze nicht überschreitet – aktuell liegen diese Grenzen bei 25.000 € beziehungsweise 100.000 €. Als Kleinunternehmer*in weist Du keine Umsatzsteuer aus, kannst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Ob sich die Regelung für Dich lohnt oder ein freiwilliger Verzicht sinnvoller ist, hängt stark von deiner individuellen Situation ab – das schauen wir uns gerne gemeinsam mit Dir an.
Wie funktioniert die umsatzsteuerliche Regelbesteuerung?
Verzichtest Du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung oder überschreitest Du die genannten Grenzen, unterliegst Du der Regelbesteuerung: Du weist Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, kannst dafür aber auch Vorsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen geltend machen. Ein hilfreicher Tipp für den Start: der Antrag auf Ist-Versteuerung, bei dem Du die Umsatzsteuer erst mit tatsächlichem Zahlungseingang statt bei Rechnungsstellung abführst.
Wie läuft die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab?
Ob und wie oft Du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben musst, richtet sich nach deiner Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres:
- Bis 2.000 €: Auf Antrag Befreiung von der Voranmeldung möglich – es reicht dann die Jahreserklärung.
- 2.000,01 € bis 9.000 €: Vierteljährliche Voranmeldung (Standard), fällig jeweils bis zum 10. Tag des Monats nach Quartalsende.
- Über 9.000 €: Monatliche Voranmeldung (Pflicht), fällig jeweils bis zum 10. Tag des Folgemonats.
- Bei einem Vorsteuerüberschuss (Erstattung) über 9.000 €: Monatliche Voranmeldung freiwillig auf Antrag möglich (Wahlrecht).
Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die jeweilige Frist um einen weiteren Monat.
Was ist eine AWV-Meldung und wann brauche ich sie?
Bestimmte Zahlungen ins Ausland – zum Beispiel für Waren, Dienstleistungen, Kredite, Beteiligungen oder Lizenzgebühren – musst Du nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) melden, sobald der Betrag 12.500 € übersteigt. Die Meldung erfolgt elektronisch bei der Deutschen Bundesbank, innerhalb von 7 Tagen nach der Zahlung. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden – sprich uns bei internationalen Zahlungen gerne rechtzeitig an.
