Kleinunternehmerregelung ab 2025: höhere Umsatzgrenzen

Steuerplanung·1 Min. Lesezeit

Das ändert sich für Selbstständige und Unternehmer

Seit dem 1. Januar 2025 gelten wichtige Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung. Betroffen sind vor allem die Umsatzgrenzen, die darüber entscheiden, ob Du weiterhin als Kleinunternehmer giltst und damit von der Umsatzsteuerpflicht befreit bleibst.

Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und ist von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit – das bedeutet weniger Bürokratie.

Was sich seit 2025 ändert

  • Anhebung der Umsatzgrenze: Bisher galt die Regelung bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € im Vorjahr, ab 2025 liegt die Grenze bei 25.000 €
  • Erhöhte Prognosegrenze für das Folgejahr: Wer im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € Umsatz bleibt (bisher 50.000 €), kann die Regelung weiter nutzen

Dadurch profitieren mehr Selbstständige von weniger Steuerbürokratie, und Kleinunternehmer müssen weiterhin keine 19 % Mehrwertsteuer auf ihre Rechnungen aufschlagen – oft ein Vorteil für deine Kunden.

Dein TAXABL-Team