Unterhaltsaufwendungen: nur noch unbare Zahlung wird anerkannt

Fristen & Gesetzesänderungen·1 Min. Lesezeit

Unterhalt nur noch per Überweisung absetzbar

Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 wird der Abzug von Unterhaltsaufwendungen nur noch anerkannt, wenn die Zahlungen unbar erfolgen, also zum Beispiel per Banküberweisung. Bisher wurden auch andere Zahlungswege akzeptiert, etwa Barzahlungen bei Familienheimfahrten.

Was das für Dich bedeutet

Die Änderung soll die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation von Unterhaltszahlungen verbessern. Achte deshalb darauf, entsprechende Zahlungen unbar zu leisten und die Belege aufzubewahren, wenn Du den Steuerabzug geltend machen möchtest.

Fragen dazu? Sprich uns gerne an.

Dein TAXABL-Team