Kassensystem beim Finanzamt melden
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine verpflichtende Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Nutzt Du eine elektronische Kasse oder ein Kassensystem mit TSE (technischer Sicherheitseinrichtung), musst Du dieses aktiv beim Finanzamt melden.
Was Du melden musst
Die Meldung erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal. Dabei brauchst Du folgende Angaben:
- Art des Kassensystems (z. B. Registrierkasse oder PC-Kassensystem)
- Hersteller und Seriennummer der Kasse
- verwendete technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Inbetriebnahmedatum und gegebenenfalls Außerbetriebnahme-Datum
Die Regelung dient der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Wer sein Kassensystem nicht fristgerecht meldet, riskiert Bußgelder – kümmere Dich also frühzeitig um die Registrierung.
Dein TAXABL-Team
