Ferienjob? Ja, bitte – mit dem richtigen Setup
Ferienjobs sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber keine Sorge: Wer 2025 unter 12.096 € im Jahr verdient, zahlt in der Regel keine Einkommensteuer.
Die wichtigsten Fälle
- Minijob (bis 556 € im Monat): Pauschal versteuert gibt es keinen Stress mit dem Finanzamt. Ohne Pauschalsteuer und mit Lohnsteuerklasse I bleibt es meist trotzdem steuerfrei. Achtung bei Zweitjob oder fehlender Steuer-ID: Dann greift Steuerklasse VI, und es kann Lohnsteuer anfallen
- Kurzfristiger Job (über 556 €): Möglich ist eine 25 % Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zahlt – erlaubt bei maximal 18 Tagen und 150 € pro Tag
Wichtig zu wissen
Wurde Lohnsteuer einbehalten, lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung. Sozialabgaben fallen meist nicht an, solange der Job kurzfristig ist und nur in den Ferien ausgeübt wird.
Dein TAXABL-Team
