Neue Prüfung bei SEPA-Überweisungen
Ab dem 9. Oktober 2025 wird bei SEPA-Überweisungen automatisch geprüft, ob der Empfängername zur IBAN passt. Weichen beide voneinander ab, müssen Banken ihren Kunden einen Warnhinweis anzeigen. Die Regel schützt vor sogenanntem „Authorised Push Payment Fraud“ – also Überweisungen an gefälschte Konten, etwa nach einem Phishing-Angriff.
Was das für dein Unternehmen bedeutet
Rechnungen mit falsch geschriebenem Firmennamen können Zahlungen verzögern. Deine Kunden bekommen in diesem Fall möglicherweise eine „No Match“-Warnung und zahlen zunächst nicht.
Was Du jetzt tun solltest
- Stelle sicher, dass dein Firmenname in Rechnungen, Bankkonto und ERP-System exakt übereinstimmt
- Kommuniziere das auch an deine Kunden („Bitte achte auf die korrekte Schreibweise …“)
- Teste die Überweisung rechtzeitig mit deiner Bank
Dein TAXABL-Team
