Verification of Payee (VoP): Neue IBAN-Prüfung ab 9. Oktober 2025

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Neue Prüfung bei SEPA-Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 wird bei SEPA-Überweisungen automatisch geprüft, ob der Empfängername zur IBAN passt. Weichen beide voneinander ab, müssen Banken ihren Kunden einen Warnhinweis anzeigen. Die Regel schützt vor sogenanntem „Authorised Push Payment Fraud“ – also Überweisungen an gefälschte Konten, etwa nach einem Phishing-Angriff.

Was das für dein Unternehmen bedeutet

Rechnungen mit falsch geschriebenem Firmennamen können Zahlungen verzögern. Deine Kunden bekommen in diesem Fall möglicherweise eine „No Match“-Warnung und zahlen zunächst nicht.

Was Du jetzt tun solltest

  • Stelle sicher, dass dein Firmenname in Rechnungen, Bankkonto und ERP-System exakt übereinstimmt
  • Kommuniziere das auch an deine Kunden („Bitte achte auf die korrekte Schreibweise …“)
  • Teste die Überweisung rechtzeitig mit deiner Bank

Dein TAXABL-Team