Ferienjob und Steuern: was Schüler wissen sollten

Steuerplanung·1 Min. Lesezeit

Ferienjob? Ja, bitte – mit dem richtigen Setup

Ferienjobs sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber keine Sorge: Wer 2025 unter 12.096 € im Jahr verdient, zahlt in der Regel keine Einkommensteuer.

Die wichtigsten Fälle

  • Minijob (bis 556 € im Monat): Pauschal versteuert gibt es keinen Stress mit dem Finanzamt. Ohne Pauschalsteuer und mit Lohnsteuerklasse I bleibt es meist trotzdem steuerfrei. Achtung bei Zweitjob oder fehlender Steuer-ID: Dann greift Steuerklasse VI, und es kann Lohnsteuer anfallen
  • Kurzfristiger Job (über 556 €): Möglich ist eine 25 % Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zahlt – erlaubt bei maximal 18 Tagen und 150 € pro Tag

Wichtig zu wissen

Wurde Lohnsteuer einbehalten, lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung. Sozialabgaben fallen meist nicht an, solange der Job kurzfristig ist und nur in den Ferien ausgeübt wird.

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