Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Rechnung und unbare Zahlung Pflicht

Fristen & Gesetzesänderungen·1 Min. Lesezeit

Steuerbonus nur noch mit Rechnung und Überweisung

Seit 2025 ist für die Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der Erhalt einer Rechnung und die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers zwingend erforderlich.

Warum das wichtig ist

Die Maßnahme dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und stellt sicher, dass nur ordnungsgemäß abgerechnete Leistungen steuerlich begünstigt werden. Achte also darauf, Dir für Handwerker- und Haushaltsleistungen immer eine Rechnung ausstellen zu lassen und ausschließlich per Überweisung zu zahlen – nur so bleibt der Steuerbonus erhalten.

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