Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten

Fristen & Gesetzesänderungen·1 Min. Lesezeit

Mehr Entlastung bei Betreuungskosten

Wenn Du dein Kind in Betreuung gibst, kannst Du diese Kosten steuerlich absetzen. Bisher waren nur zwei Drittel der Kosten abzugsfähig. Um Familien finanziell zu entlasten, wurde dieser Anteil nun erhöht.

  • Seit 2025: Erhöhung des absetzbaren Anteils von 66,6 % auf 80 %
  • Anhebung des Höchstbetrags von 4.000 € auf 4.800 € pro Kind

Warum das wichtig ist

Betreuungskosten sind für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung – besonders für Alleinerziehende und Doppelverdiener. Die Änderung soll Dir mehr finanziellen Spielraum geben, damit Du dein Kind in qualifizierte Betreuung geben kannst, ohne dabei steuerlich benachteiligt zu werden.

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