Mehrwertsteuer in der Gastronomie: wieder wie vor der Pandemie
Seit dem 01.01.2026 wurden die Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie erneut angepasst. Für Speisen gilt nun wieder – wie während der Corona-Zeit – ein Satz von 7 %, für Getränke bleibt es bei 19 %.
🧾 Bewirtungsrechnungen richtig aufteilen
Bitte teile Bewirtungsrechnungen in deinem Buchhaltungsvorsystem (Lexware Office) sauber auf. Wichtig dabei: Belege bitte immer vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt hochladen.
Ein Beispiel
Angenommen, die Bewirtungsrechnung lautet insgesamt über 125 € brutto.
- Darin enthalten: Leistungen zu 19 % mit 45 € brutto
- Leistungen zu 7 % mit 70 € brutto
- zusätzlich 10 € Trinkgeld – in Summe wurden also 125 € bezahlt
In Lexware Office teilst Du den Beleg bei der Kategorisierung entsprechend im Betrag auf:
- Bewirtung 45 € mit 19 % Mehrwertsteuer
- Bewirtung 70 € mit 7 % Mehrwertsteuer
- Bewirtung 10 € ohne Mehrwertsteuer (Trinkgeld)
Bei Fragen sprich uns wie immer gerne an – wir unterstützen Dich dabei.
Dein TAXABL-Team
