Änderung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab 01.01.2026

Fristen & Gesetzesänderungen·1 Min. Lesezeit

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: wieder wie vor der Pandemie

Seit dem 01.01.2026 wurden die Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie erneut angepasst. Für Speisen gilt nun wieder – wie während der Corona-Zeit – ein Satz von 7 %, für Getränke bleibt es bei 19 %.

🧾 Bewirtungsrechnungen richtig aufteilen

Bitte teile Bewirtungsrechnungen in deinem Buchhaltungsvorsystem (Lexware Office) sauber auf. Wichtig dabei: Belege bitte immer vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt hochladen.

Ein Beispiel

Angenommen, die Bewirtungsrechnung lautet insgesamt über 125 € brutto.

  • Darin enthalten: Leistungen zu 19 % mit 45 € brutto
  • Leistungen zu 7 % mit 70 € brutto
  • zusätzlich 10 € Trinkgeld – in Summe wurden also 125 € bezahlt

In Lexware Office teilst Du den Beleg bei der Kategorisierung entsprechend im Betrag auf:

  • Bewirtung 45 € mit 19 % Mehrwertsteuer
  • Bewirtung 70 € mit 7 % Mehrwertsteuer
  • Bewirtung 10 € ohne Mehrwertsteuer (Trinkgeld)

Bei Fragen sprich uns wie immer gerne an – wir unterstützen Dich dabei.

Dein TAXABL-Team