Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Fristen & Gesetzesänderungen·2 Min. Lesezeit

Neue Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern: die W-IdNr.

Seit November 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine neue, bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer ein – kurz W-IdNr., die langfristig die vielen unterschiedlichen Nummern, mit denen Unternehmen heute gegenüber Behörden identifiziert werden, vereinheitlichen soll. Falls Du in den nächsten Monaten Post vom BZSt erhältst oder die Nummer in deinem ELSTER-Konto siehst: Das ist normal und kein Anlass zur Sorge.

Wie ist die W-IdNr. aufgebaut?

Die W-IdNr. besteht aus dem Länderkürzel „DE“, neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal für einzelne Betriebe oder Tätigkeitsbereiche eines Unternehmens. Vergeben wird sie automatisch – Du musst sie nicht beantragen.

Wer bekommt sie und wann?

Die Einführung erfolgt stufenweise:

  • Stufe 1 (seit November 2024): umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und Kleinunternehmer
  • Stufe 2 (voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026): körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen sowie Personengesellschaften mit gesonderter und einheitlicher Feststellung
  • Stufe 3 (voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2027): alle übrigen wirtschaftlich Tätigen

Die Benachrichtigung erfolgt per Post oder über dein ELSTER-Postfach. Solltest Du zu einer der bereits erfassten Gruppen gehören und noch keine Mitteilung erhalten haben, lässt sich die Nummer beim BZSt erfragen.

Ersetzt die W-IdNr. die Steuernummer oder USt-IdNr.?

Nein – aktuell nicht. Die W-IdNr. tritt zunächst zusätzlich zu deiner bekannten Steuernummer und, falls vorhanden, deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Die USt-IdNr. bleibt für den innergemeinschaftlichen Handel unverändert bestehen, und auch die Steuernummer wird nicht abgeschafft. Langfristig soll die W-IdNr. zwar zur zentralen Wirtschaftsnummer werden, das ist aber ein mehrjähriger Prozess.

Musst Du jetzt etwas tun?

Nein. Für Rechnungen, dein Impressum oder laufende Meldungen benötigst Du die W-IdNr. derzeit nicht – sie ist noch nicht verpflichtend anzugeben. Bewahre die Mitteilung des BZSt einfach auf. Sobald sich das ändert oder für dein Unternehmen konkreter Handlungsbedarf entsteht, informieren wir Dich selbstverständlich rechtzeitig.

Bei Fragen zur W-IdNr. – etwa wenn Du ein Schreiben des BZSt erhalten hast und unsicher bist, was es damit auf sich hat – sprich uns gerne an.

Dein TAXABL-Team